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Fragen und Antworten

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die nikoBlue-E-Zigarette?

Die E-Zigarette von nikoBlue funktioniert nach dem Verdampfungsprinzip. nikoBlue besteht aus zwei Bauteilen: dem Akku, in dem auch die Technik untergebracht ist, und dem nikoBlue-Refill inklusive der Verdampfereinheit. Jedes nikoBlue-Refill ist mit einer eigenen Verdampfereinheit ausgestattet, um höchsten Genuss zu gewährleisten. Das Refill ist mit nikoBlue-Liquid gefüllt und entspricht vergleichsweise einer Menge von 20 Zigaretten – so hat man einen guten Überblick, wie viel man konsumiert. Der Akku muss über den USB-Ladeadapter an einem beliebigen USB-Anschluss aufgeladen werden. Wenn der Akku aufgeladen ist, wird das Refill auf den Akku geschraubt. nikoBlue ist nun einsatzbereit. Durch Anziehen an der nikoBlue wird über einen Zugschalter die Heizspirale aktiviert, die das Liquid zum Verdampfen bringt, gleichzeitig leuchtet die blaue LED.

Wie weiß ich, wann das Refill verbraucht ist?

Es gibt keine Anzeige, aber ein ehemaliger Raucher merkt sofort, dass fast kein Dampf mehr entsteht und der Geschmack verbraucht ist.

Was sind die Inhaltsstoffe der E Zigarette?

  • Propandiol (Propylenglykol)
  • Nikotin, aus natürlichem Tabak gewonnen (kein Nikotin in der Variante zero)
  • Natürliche Lebensmittelaromen

Was ist Propandiol und ist das schädlich?

Propandiol ist eine farb- und geruchlose, hygroskopische Flüssigkeit mit guter Lösungseigenschaft. Propandiol ist als Lebensmittelzusatzstoff unter der Bezeichnung E 1520 zugelassen. Propandiol wird verwendet in Zahnpasta, Hautcremen, Asthmaspray, Salben etc. und ist auch Bestandteil von Tabakzigaretten und Shishatabaken. Weitere Verwendung in Luftbefeuchtern und Nebelmaschinen. Propandiol ist in zugelassener Menge nicht schädlich.

Wie lange muss ich aufladen? Wie lange hält der Akku?

Der nikoBlue-Akku muss das Liquid im Refill zum Verdampfen bringen und wird somit stark beansprucht. Ein vollgeladener nikoBlue Akku reicht um ca. 300 Züge zu dampfen, das entspricht in etwa einer Menge von bis zu 20 Tabakzigaretten.

Das Aufladen dauert ca 2,5 Stunden bzw. solange die LED leuchtet. Bei vollem Akku erlischt die LED. Die Gewährleistung auf den Akku beträgt zwei Jahre. Um nikoBlue-Kunden rundum zufriedenzustellen schenken wir ihnen zu jeder Bestellung in unserem Web-Shop ab einer Gesamtsumme von 99 Euro ein Starterset (ausgenommen Erstbestellung).

Wie lange hält ein Refill?

Je nach Konsumverhalten hält ein nikoBlue-Refill 300 Züge, das entspricht 20 herkömmlichen Zigaretten.

Wie weiß ich, dass der Akku aufgeladen werden muss?

Die blaue LED blinkt beim Anziehen.

Wie lange sind die Refills haltbar?

Bei Raumtemperatur, nicht der Sonne ausgesetzt, mindestens zwölf Monate.

Wann ist der Akku voll geladen?

Während des Aufladens leuchtet die blaue LED durchgehend. Wenn der Akku voll aufgeladen ist, erlischt die LED.

Was ist, wenn ich keine USB-Auflademöglichkeit habe?

Es gibt USB-Adapter für die Steckdose sowie Adapter fürs Auto. In den meisten Haushalten stapeln sich USB-Adapter von alten Handys etc., ansonsten gibt es USB-Adapter in den nikoBlue-Geschäften.

Mein Akku lässt sich nicht mehr laden bzw funktioniert nicht mehr bzw. nikoBlue ist fehlerhaft. Was tun?

Bitte prüfen sie den USB-Anschluss: Beim Laden am PC muss dieser eingeschalten sein.

Im Akku ist relativ viel Technik auf kleinsten Raum verbaut. NikoBlue ist nach höchsten Standards und sehr robust gefertigt.

Jedoch können zu Boden Fallen, feiner Sand (beim Strandurlaub), Feuchtigkeit etc. der nikoBlue genauso wie jedem anderen technischen Gerät zusetzen. Gelegentlich ist lediglich die Lufteinlassöffnung verlegt, dann kann man versuchen, diese auszublasen. Es ist auch schon vorgekommen dass die Folienschutzverpackung des Refills zu hastig über das Gewindeteil abgezogen wurde und ein Folienrest die Verdampfereinheit regelrecht verstopft, ohne dass man dies auf Anhieb erkennt. In diesem Fall einfach das Refill abschrauben und ausblasen.

Sollten Sie technische Probleme haben, senden Sie uns bitte ein kurzes E-Mail – es wird Ihnen prompt geholfen bzw. ein neuer Akku zugesendet. Bei Reklamationstausch werden Ihnen ein Starterset kostenfrei zugesendet und lediglich für die zwei mitgepackten Refills 4 Euro verrechnet. Zur Zeit gibt es die Akkus nicht einzeln, sondern lediglich im Starterset, das liegt nicht an nikoBlue, sondern an einer absurden Zollschikane.

Ich war starker Raucher und komme mit der Akkuladung nicht über den Tag, kann auch nicht nachladen. Was kann ich tun?

Gerade für all diejenigen, die nicht mehr zur Zigarette greifen möchten, empfiehlt es sich, einen oder mehrere Reserve-Akkus mitzuführen. Ein kleiner 230-V-Adapter zum Zwischenladen ist am Anfang auch sehr hilfreich. Die Gefahr, als Neo-Nichtraucher aufgrund eines leeren Akkus in Rauchergesellschaft wieder zur Zigarette verführt zu werden, ist leider groß. Zum Glück schmeckt sie meist nicht mehr so, wie Sie glauben denn, ihre Geschmacksrezeptoren haben sich bereits erholt. Versuchen Sie jedoch, konsequent zu bleiben – Ihrer Gesundheit und Ihrer Geldbörse zuliebe.

Wieviel Nikotin enthält das Liquid?

  • regular: 1.6 %, entspricht einer Tabakzigarette mit 0,8 mg Nikotin
  • medium: 1.2 %, entspricht einer Tabakzigarette mit 0,6 mg Nikotin
  • super-light: 0,6 %, entspricht einer Tabakzigarette mit 0,3 mg Nikotin
  • zero-nicotine: kein Nikotin

Ist die E-Zigarette gesundheitschädlich?

Selbst die kritischsten Skeptiker sehen die E-Zigarette im Vergleich zur Tabakzigarette bei maximal einem Zehntel des Gefährdungspotentials, was de facto unter dem Potenzial des Passivrauchs liegt. Es entstehen kein Teer und keine gesundheitsschädlichen Verbrennungsrückstände. Trotz aller Versuche der Tabak- und Pharmaindustrie, die E-Zigarette in ein schlechtes Licht zu rücken, ist es bis dato nicht gelungen, einen Nachweis der Schädlichkeit zu erbringen – in einer einzigen Probe in den USA wurde ein tabakspezifisches Nitrosamin nachgewiesen, dessen Konzentration jedoch unter der einer Tomate liegt. Nitrosamine sind natürliche, aber karzinogene Pflanzenstoffe, die in allen Nachtschattengewächsen wie eben Tabak, Tomate, Kartoffel etc. natürlich vorkommen. Nikotin ist zweifelsfrei nicht gesund, aber eben eine Substanz, die Raucher zufriedener macht. Nikotin verschafft einen Adrenalinkick, erhöht kurzfristig die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, regt den Stoffwechsel an und verbrennt dadurch auch Kalorien. Nikotin wirkt jedoch als Nervengift auch temporär gefäßverengend und gesundheitsschädlich.

Beim Dampfen und Inhalieren von nikoBlue wird keine Substanz dauerhaft im Körper abgelagert wie eben Teer beim Rauchen der Tabakzigarette.

Es entstehen keine giftigen Substanzen wie etwa bei der Tabakzigarette mit über 3.800 gesundheitsgefährdenden Schadstoffen.

Die E-Zigarette ist generell bestimmt nicht als gesund zu bezeichnen, sondern lediglich als das viel kleinere Übel und ist daher als Alternative zur Tabakzigarette zu sehen.

nikoBlue ist ein wesentlich weniger schädliches alternatives Genussmittel als die Tabakzigarette.

Wir empfehlen einen bewussten Umgang mit nikoBlue, versuchen Sie, nur dort zu dampfen, wo sie früher geraucht haben, und steigen Sie womöglich, sobald es geht, auf die Variante super-light oder zero-nicotine um.

Fast alle unsere Kunden haben zuvor Jahrzehnte lang täglich 20 Zigaretten und mehr geraucht und haben mit nikoBlue problemlos den Umstieg geschafft. Viele schaffen es, binnen einem Jahr auch dauerhaft mit dem Dampfen aufzuhören, und haben nikoBlue nur mehr für den Fall der Fälle griffbereit. Andere haben den Konsum der Tabakzigarette stark reduziert, manche verwenden nikoBlue dort, wo das Rauchen nicht mehr möglich ist. Jeder, wie er möchte – ohne Druck und ohne Vorschriften. nikoBlue ist als Alternative anzunehmen und versteht sich als Genussmittel für Raucher, die ihren Zigarettenkonsum reduzieren bzw. komplett einstellen möchten.

Nichtraucher und Jugendliche unter der gesetzlichen Altersgrenze für Tabkkonsum sollten natürlich nicht zu dampfen beginnen, Frauen während der Schwangerschaft und Stillperiode sollten die E-Zigarette natürlich auch nicht verwenden.

Wo darf ich nikoBlue verwenden? Gilt Rauchverbot auch für die E-Zigarette?

Seit 20.5.2016 sind E-Zigaretten im österreichischen Gesetz als „Verwandte Erzeugnisse“ definiert. Sie sind bezüglich Rauchverboten den Tabakprodukten gleich gestellt. Das heißt: Wo Rauchverbot für Zigaretten gilt, gilt dies automatisch auch für E-Zigaretten.

nikoBlue erzeugt keinen Rauch und auch keine Geruchsbelästigung, bei unprovokantem Konsum gibt es meist nicht mal im Flugzeug Probleme. Manche Airlines haben Sorge geäußert, Passagiere könnten bei Dampfentwicklung in Panik geraten, andere vertreiben selbst E-Zigaretten an Bord. Viele unserer Kunden und auch ich selbst haben mehrmals im Flugzeug nikoBlue problemlos konsumiert.

Schlägt ein Rauchmelder an?

Nein, der flüchtige Dampf wird selbst von hochsensiblen optischen Rauchmeldern nicht gemeldet.

Gibt es Passivrauch bzw. Geruchsbelästigung?

Nein, es gibt keinen Rauch, und somit auch keinen Passivrauch, der Geruch ist für Außenstehende nicht wahrnehmbar.

Warum leuchtet nikoBlue blau?

Um klar zu signalisieren, dass es sich nicht um eine Tabakzigarette handelt.

Kann die E- Zigarette explodieren?

Natürlich nicht. Der Akku von nikoBlue ist CE-geprüft und hat sicherheitshalber noch einen Überhitzungsschutz: Bei Überschreitung einer bestimmtem Temperatur schaltet dieser automatisch ab.

Die mutmaßliche Zeitungsente einer angeblich explodierten E-Zigarette in den USA scheint ein verzweifelter Versuch der Tabakindustrie zu sein, diese Konkurrenzprodukte wieder vom Markt zu bekommen. Die Hintergründe und Fakten der angeblich explodierenden E-Zigarette sind trotz intensiver Recherchen der Branche, was da genau geschehen ist oder nicht, nicht zu finden, es gibt weder einen Unfallbericht noch eine Warnung noch Infos der US-Behördenüber Modell und Hersteller, was gerade für die USA unüblich erscheint. Auch ein USA-typischer Megaprozess zum Schadenersatz ist nicht zu finden.

Sollte jemand nähere Hintergründe finden, bitte den Link per Mail an niko@nikoblue.com senden. Gerne würden wir Fakten zu diesem angeblichen Vorfall haben und diesen dann neu beurteilen.

Der von uns verwendete Akku wird und wurde auch von anderen E-Zigaretten-Marken bereits millionenfach verkauft und ist problemlos in der Verwendung. Ganz allgemein können Akkus nur beim Ladevorgang, nicht jedoch beim Gebrauch ausgasen. Das betrifft alle Akkus aller technischen Geräte. nikoBlue-Akkus würden im unwahrscheinlichen Fall des Ausgasens durch technisches Gebrechen über eine vorgesehene Öffnung an der LED-Kappe ausgasen und dadurch äußerst unspektakulär kaputtgehen.

Was ist wahres dran an der negativen Presse zur E-Zigarette?

Am besten informieren Sie sich quer durch alle gehobenen Informationsquellen, um selbst ein objektives Bild zu bekommen.

Medien, Regierungen und auch Hersteller sind selten objektiv und meist von Interessen getrieben. nikoBlue versucht, objektiv Stellung zu beziehen. Bitte stellen Sie aber auch unsere Argumente kritisch in Frage und informieren Sie sich so objektiv wie möglich. nikoBlue versucht, alle offenen Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Warum gibt es negative Presse?

Die E-Zigarette ist eine umstrittene Innovation und hat sehr mächtige Feinde. Das liegt naturgemäß daran, dass die Tabakindustrie und die Pharmaindustrie die E-Zigarette fürchten – allen voran jener Konzern, der seit Jahrzehnten ein Fast-Monopol auf Raucherentwöhnungsprodukte hält, dessen hochprofitable, jedoch aus unserer Sicht ungeeignete Produktpalette nun seit dem Siegeszug der E-Zigarette schlicht mit Umsatzeinbußen zu kämpfen hat.

Die Pharmaindustrie lobbyiert auch auf EU-Ebene (vermutlich im Ernst-Strasser-Stil), um die E-Zigarette statt als Genussmittel als Arzneimittel zu klassifizieren und diese dann in Folge überteuert in Apotheken zu vertreiben. Glücklicherweise gibt es bereits einige positive OGH-Urteile, die dieses Bestreben der Pharmakonzerne zunichte machen, denn ein Arzneimittel muss laut Arzneimittelgesetz (Einleitung) der Gesundheit dienen. Dieses Argument wurde von allen europäischen Gerichten, an denen das Thema bereits verhandelt wurde, richtigerweise erkannt. Die E-Zigarette erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Arzneimittels und auch nicht die eines Medizinproduktes und ist somit ein reines Genussmittel.

Auf Grund des Nikotingehaltes ist die E-Zigarette nicht der Gesundung dienend, und somit kein Arzneimittel, sondern ein Genussmittel und auf Grund ihrer Bauart auch kein Medizinprodukt. Es sei denn, ein Anbieter möchte sein Produkt exklusiv über Apotheken als Heilsprodukt vermarkten, so müsste dieser den Nachweis erbringen und ein Zulassungsverfahren anstreben. Sollten absurderweise die Union und deren Regulierungswahn Nikotin per se als Arzneimittel einstufen, dann gibt es die Tabakzigaretten künftig wohl auch nur mehr in der Apotheke – was nicht passieren wird. Ich denke, dass die Politik dahinterkommen wird, die Tabaksteuer in Nikotinsteuer umzutaufen – um auch künftig zusätzlich mitzunaschen.

nikoBlue tritt selbst für EU-weite klare Richtlinien für Qualitätsstandards für E-Zigaretten sowie eine vernünftige Marktregulierung und Klassifizierung als Genussmittel ein. Wir stehen zum Leidwesen der Verhandler in ständigem kritischem Kontakt mit der Arbeitsgruppe der Europäischen Union, welche die E-Zigarette in der neu zu erarbeitenden Tabakprodukte-Richtlinie unter "tabakähnliche Produkte" aufzunehmen versucht.

Die Branche hat mit allen Verbänden der E-Zigaretten-Händler zumindest erreicht, dass ein Verbot gänzlich vom Tisch ist – lediglich über die Nikotinhöchstgrenzen muss noch gestritten werden.

Da versucht zur Zeit jener Pharmakonzern, sich noch verzweifelt den Markt für die stärkeren Liquids zu sichern, aber auch das wird nicht gelingen, denn es gibt nicht mehr viele Politiker, die für die Pharmalobby den Kopf hinhalten. Und wenn doch: Wir halten die Klinge schon mal scharf. Es geht bei den Regulierungsbestrebungen derzeit nicht um die Gesundheit der Bürger, sondern lediglich ums Geld.

Bis zur engültigen Richtlinie und deren Umsetzung wird noch viel Zeit vergehen. Bis dahin wird die E-Zigarette so etabliert wie in den USA sein und sich nicht mehr wegregulieren lassen. Sollte das doch versucht werden, klagen wir. Nicht weil wir Gerichte so lieben, sondern weil wir und unsere Kunden an nikoBlue glauben und daran, dass die Schergen der Bürokratie beschäftigt sein sollten, um nicht weiteren Schaden anzurichten.